Unsere Hausordnung
1.1. Um einen weitgehend harmonischen Tagesablauf zu gewährleisten, können Kinder in den Zeiträumen 7:00 Uhr bis 7:55 Uhr und 8:30 Uhr bis 8:55 Uhr ins Kinderhaus gebracht werden. In vorheriger Absprache mit den Erzieherinnen ist dies in Ausnahmen auch später möglich.
Unser Tagesablauf:
– Frühstück 8:00 Uhr bis 8:30 Uhr
– Morgenkreis/Beschäftigung 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr
– Mittagsruhe 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr
– Vesper 14:30 Uhr bis 14:50 Uhr
1.2 Die im Vertrag mit dem Kinderhaus vereinbarten Betreuungszeiten sind einzuhalten. Für jede weitere Betreuungszeitstufe ist eine zusätzliche Gebühr von 5,00 € und für die erste Stunde nach der Öffnungszeit der Einrichtung eine Gebühr von 15,00 € zu entrichten.
1.3 Kinder sind bis spätestens zur Schließzeit abzuholen. Für Kinder, die eine Stunde nach der festgelegten Öffnungszeit der Einrichtung noch nicht abgeholt worden, wird der in der Satzung der Landeshauptstadt Dresden vom 29.06.2006 festgesetzte Betrag (momentan 25,00 EUR) erhoben.
1.4 Ab 19:00 Uhr wird am Eingang des Kinderhauses informiert, wo das Kind untergebracht ist. Die daraus entstehenden Kosten für die Unterbringung des Kindes, (Taxifahrten usw.) sind zusätzlich von den Erziehungsberechtigten zu tragen.
1.5 Die Schließzeiten während der Sommerferien, den Brückentagen, den Weiterbildungstagen und zum Jahreswechsel werden rechtzeitig bekannt gegeben.
2.1 Während des Aufenthaltes im Kinderhaus besteht für alle Kinder Unfallschutz. Die Betreuung und die sich daraus ergebende Verantwortlichkeit der Kindereinrichtung gegenüber dem Kind beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes durch die Erziehungsberechtigten bzw. deren bevollmächtigte/n Person/en an die zuständige Erzieherin im Kinderhaus.
2.2 Die Betreuung endet mit dem Abholen des Kindes beim ersten Kontakt zwischen Abholer und Kind. Das gilt auch, wenn sich beide noch längere Zeit im Kinderhaus Kleine Strolche – was im Rahmen der Öffnungszeiten erlaubt und erwünscht ist – aufhalten.
2.3 Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit Eltern und Kindern (z.B. Kinderfest), obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten.
2.4 Mit den Erzieherinnen ist schriftlich zu vereinbaren, von wem das Kind abgeholt werden darf oder ob und wann es ohne Begleitung nach Hause gehen darf.
3.1 In dringenden Fällen (z.B. akute Erkrankung und Nichterreichbarkeit der Erziehungsberechtigten) wird durch die Kindereinrichtung eine ärztliche Notversorgung eingeleitet.
3.2 Die im Betreuungsvertrag genannte Meldepflicht bei Infektionskrankheiten ist zu beachten.
4.1 Ergeben sich Beschwerden der Erziehungsberechtigten aus Vorkommnissen in der Einrichtung, so sind diese umgehend mit dem Betreffenden oder der Leitung des Hauses zu klären.
4.2 Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder zweckmäßig, d.h. der kindlichen Tätigkeit (Spiel) und den jeweiligen Witterungsbedingungen entsprechend, bekleidet werden. Als Hausschuhe bitte festes Schuhwerk mitgeben.
4.3 Der Aufenthalt der Kindergartenkinder ( ab 3.0 Jahre) erfolgt zeitweilig im Haus und im Garten ohne direkte Aufsicht (nach Absprache mit Eltern).
4.4 Das Rauchen ist im gesamten Kindergartengelände verboten.
4.5 Die Erziehungsberechtigten geben ihr Einverständnis zu Foto- und Videoaufnahmen, sowie dem Veröffentlichen von Bildern im Internet.
5.1 Im Kinderhaus werden drei gemeinsame Mahlzeiten eingenommen. Frühstück ist von den Erziehungsberechtigten mitzuschicken. Bitte achten Sie bei dem mitzubringenden Frühstück auf eine gesunde Ernährung.
5.2 Die Versorgung mit Mittagessen erfolgt seit Mai 2006 durch die Firma VielfaltMenü GmbH, Lorenzweg 5,
12099 Berlin. Die Abmeldung von der Essensteilnahme kann nur gegenüber dem Anbieter selbst bis spätestens 7:30 Uhr unter der Telefonnummer 0351 – 21 11 222 erfolgen. Auch die Abrechnung der Kosten erfolgt über den Anbieter selbst.
5.3 Für die Versorgung mit Getränken ist ein Beitrag von 4,00 EUR monatlich zu zahlen. Dieser Beitrag wird aller zweite Monat mit den Elternbeiträgen eingezogen. Darüber hinaus wird für die Gruppenkasse ein monatlicher Betrag von 1,00 EUR fällig. Diese Beiträge werden quartalsweise von den Erzieherinnen bar eingesammelt. Über die Verwendung dieser Gelder können sich die Eltern im Elternabend informieren und die Beiträge gegebenenfalls anpassen.